Als Mitglieder des Kitabeirates sind 3 Elternvertreter und als Stellvertreter weitere 3 Erziehungsberechtigte zu wählen. Stimmberechtigt sind alle Eltern der Einrichtung. Sie können jeweils 6 Stimmen vergeben, ein Kandidat kann aber jeweils nur eine Stimme erhalten.
Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Träger, Eltern, der Kindertagesstätte und der Grundschule. Er spricht Themen und Probleme, die an den Beirat von Eltern herangetragen werden, in den Beiratssitzungen an. Der Elternbeirat wird vom Träger und der Kindertagesstättenleitung informiert und gehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden.
Aufgaben des Elternbeirates ist es, insbesondere beratend mitzuwirken bei
- der Aufstellung des Haushaltsplanes einschließlich der Festlegung der Höhe der Elternbeiträge
- der Änderung, Anweisung oder Einschränkung der Zweckbestimmungen
- der räumlichen und sachlichen Ausstattung
- der personellen Besetzung
- der Gesundheitserziehung der Kinder
- der Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations–und Bildungsveranstaltungen für die Erziehungsberechtigten
- den Öffnungszeiten der Kindertagesstätte
Der Elternbeirat trifft sich ca. vier Mal zu Elternbeiratssitzungen im Kitajahr. Hier werden Feste und Veranstaltungen der Kindertagesstätte in Zusammenarbeit mit dem Kita-Team geplant und vorbereitet. Der Elternbeirat freut sich auf jede Hilfe, neue Ideen und Anregungen seitens der Eltern.